Objektbezogener Lageplan
In diesem Schritt wird aus den Zeichnungen des Architekten das geplante Gebäude in den amtlichen Lageplan eingetragen. Entstehende Abstandsflächen werden berechnet, im Plan dargestellt und in einem Berechnungsprotokoll nachgewiesen.
Außerdem erstellen wir mit der Nutzungsberechnung einen rechnerischen Nachweis über die Einhaltung der gültigen Grund- und Geschossflächenzahl.