Lage- und Höhenbescheinigung
Als Nachweis für die Bauaufsichtsbehörde, muss der in der Baugenehmigung festgelegte Gebäudeumring und die Höhe der Bodenplatte durch eine Lage- und Höhenbescheinigung nachgewiesen werden (gemäß §68 Abs. 3 der Brandenburgischen Bauordnung).
Diese Messung erfolgt, sobald das aufgehende Mauerwerk erkennbar ist, spätestens jedoch 2 Wochen nach Baubeginn und kann zusammen mit der notwendigen Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster durchgeführt werden.