Vermessungsbüro Franzen und Bandow

Am Bahnhof 2
14797 Kloster Lehnin

Telefon: 03382 84 64 933
Fax: 03382 84 64 935

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Steht mein Haus richtig?

Lage- und Höhenbescheinigung

Als Nachweis für die Bauaufsichtsbehörde, muss der in der Baugenehmigung festgelegte Gebäudeumring und die Höhe der Bodenplatte durch eine Lage- und Höhenbescheinigung nachgewiesen werden (gemäß §68 Abs. 3 der Brandenburgischen Bauordnung).

Diese Messung erfolgt, sobald das aufgehende Mauerwerk erkennbar ist, spätestens jedoch 2 Wochen nach Baubeginn und kann zusammen mit der notwendigen Gebäudeeinmessung für das Liegenschaftskataster durchgeführt werden.

Einmessungsbescheinigung als PDF-Download