Vermessungsbüro Franzen und Bandow

Am Bahnhof 2
14797 Kloster Lehnin

Telefon: 03382 84 64 933
Fax: 03382 84 64 935

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Was ist ein ÖbVI?

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur

Der Öffentlich bestellte Vermessungs­Ingenieur (ÖbVI) ist ein Organ des öffentlichen Vermessungs­wesens bzw. Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist auf Grund der Vermessungs­gesetze und der Berufs­ordnungen der Länder dazu berufen, Kataster­vermessungen auszuführen, an bestimmten Aufgaben der Landes­vermessung mitzuwirken und Tatbestände, die durch vermessungs­technische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Daneben ist der ÖbVI auch im gesamten Bereich der Ingenieur­vermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücks­bewertung tätig:

  • Liegenschaftsvermessung (Katastervermessung)
  • Ingenieurgeodäsie
  • Geoinformatik
  • Planung (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan und andere)
  • Bewertung (Grundstücksbewertung)
  • Bodenordnung

Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Bestellung durch die Aufsichts­behörde, die nur erfolgt, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungs­technischen Verwaltungs­dienst vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrungen in der Ausführung von Kataster­vermessungen erworben wurden.

Der Berufsverband der ÖbVI ist der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungs­ingenieure, BDVI e.V.