Grenzzeugnis
Als amtliche Bestätigung kann für eine festgestellte Grenze beliebig oft ein Grenzzeugnisses ausgestellt werden.
Hierzu werden die bestehende Grenzen vor Ort untersucht (vermessen). Das Ergebnis der Messung wird in der Vermessungsschrift dokumentiert, wovon der Antragsteller eine beglaubigte Kopie erhält.