Vermessungsbüro Franzen und Bandow

Am Bahnhof 2
14797 Kloster Lehnin

Telefon: 03382 84 64 933
Fax: 03382 84 64 935

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Grenzzeugnis

Als amtliche Bestätigung kann für eine festgestellte Grenze beliebig oft ein Grenzzeugnisses ausgestellt werden.

Hierzu werden die bestehende Grenzen vor Ort untersucht (vermessen). Das Ergebnis der Messung wird in der Vermessungsschrift dokumentiert, wovon der Antragsteller eine beglaubigte Kopie erhält.

 

Grenzzeugnis