Teilungsvermessung
Durch die Teilungsvermessung werden einzelne Flurstücke in mehrere Flurstücke zerlegt.
Dazu werden zunächst die bestehenden Grenzen untersucht. Bei der Festlegung der neuen Grenzen muss, neben Ihren persönlichen Wünschen, das Bauordnungsrecht berücksichtigt werden. Hier gilt es z.B. darauf zu achten, dass jedes neue Flurstück erschlossen bleibt.
Neue Flurstücksgrenzen werden vor Ort gekennzeichnet.