Vermessungsbüro Franzen und Bandow

Am Bahnhof 2
14797 Kloster Lehnin

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Fax: 03382 84 64 935

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Mein Haus kommt in die Karte…

Gebäudeeinmessung

Zur Fortführung des Liegenschaftskatasters wird im Rahmen der Gebäudeeinmessung gemäß § 23 Abs. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) der endgültige Umring des neuen Gebäudes oder Anbaus erfasst. Nach Übernahme der Vermessung durch die Katasterbehörde ist das neue Gebäude nun auch in der Flurkarte sichtbar.

Die Gebäudeeinmessung kann zusammen mit der Messung für die Lage- und Höhenbescheinigung erfolgen.

Gebäudeeinmessung RissGebäudeeinmessung ALK